AGBs B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
B2B
1. Präambel
Die AREVIG e.U., Preglstraße 39, 4600 Wels kontakt@mysmallcar.at, (in der Folge „MSC“), bietet für Händler von KFZ-Fahrzeugen (in der Folge „HÄNDLER“) eine Online-Vertriebs-Plattform auf der Website: www.mysmallcar.at (in der Folge „PLATTFORM“) an. Die HÄNDLER haben die Möglichkeit, KFZ- Fahrzeuge ihren Kunden (in der Folge „ENDKUNDE“) online zu präsentieren. MSC richtet sich dabei im Speziellen auf den Vertrieb von kleinen Fahrzeugen, daher der Name „My small car“.
Klarstellend wird festgehalten, dass MSC in Bezug auf den Verkauf von KFZ-Fahrzeugen weder Vertragspartner des HÄNDLERS noch des ENDNUTZERS ist. MSC ist auch kein Vermittler. MSC stellt lediglich die PLATTFORM auf technischer Ebene zur Verfügung. Einen Umsatz generiert MSC dadurch, indem HÄNDLER ein Entgelt für die Positionierung von KFZ-Fahrzeugen auf der PLATTFORM bezahlen.
Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) liegt der Annahme zu Grunde, dass es sich beim HÄNDLER um einen Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG handelt. Für Inserate durch Verbraucher gelten die „AGB Verbraucher“.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.
2. Geltungsbereich und Verweis auf AGB
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem HÄNDLER einerseits und MSC andererseits.
Diese AGB verdrängen etwaige AGB des HÄNDLERS.
3. Nutzungsvoraussetzungen
Der HÄNDLER ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln (dies betrifft insbesondere etwaige Log-In-Daten oder Passwörter). Sollte der HÄNDLER den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er MSC unverzüglich davon zu informieren.
Der HÄNDLER hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der PLATTFORM gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.
Der HÄNDLER hat geeignete Vorkehrungen zu treffen um die PLATTFORM vor dem unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
Es liegt in der Verantwortung des HÄNDLERS die erforderliche elektronische Infrastruktur (stabile Internetverbindung sowie Hard- und PLATTFORM-Infrastruktur) für den Betrieb der PLATTFORM zu schaffen. MSC treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- und Beratungspflichten.
Es obliegt dem HÄNDLER, die Kompatibilität (also die Interaktionsfähigkeit mit der bestehenden Soft- und Hardwareinfrastruktur des HÄNDLERS) und den Funktionsumfang der PLATTFORM vor deren entgeltlicher Nutzung zu überprüfen. MSC treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- oder Beratungspflichten.
4. Angebot, Vertragsabschluss und Beginn der Zahlungspflicht
Durch Anklicken des Buttons „Anzeige aufgeben“ und der Ausfüllung der erforderlichen Daten gibt der HÄNDLER ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit MSC ab. MSC ist grundsätzlich nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen.
MSC wird dem HÄNDLER den Zugang des Angebots unverzüglich elektronisch bestätigen. Der Vertrag mit dem HÄNDLER kommt jedoch erst dann zustanden, wenn das Angebot von MSC angenommen wird. Die Annahme kann auch (konkludent) dadurch erfolgen, indem die Platzierung eines Inserates ermöglicht wird.
Je HÄNDLER (im Sinne einer juristischen Person) ist nur eine Registrierung gestattet. Unterhält ein HÄNDLER mehrere Filialen, ist jede Filiale als eigener HÄNDLER separat anzumelden.
Die Informationspflichten nach § 9 Abs 1 und Abs 2 ECG gelten als abbedungen.
5. Sperrung von Inhalten und Verweigerung der Registrierung
MSC ist dazu berechtigt das Hochladen von Inseraten zu verweigern bzw. diese zu entfernen, wenn MSC Tatsachen oder Umstände bewusst werden, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information des HÄNDLERS offensichtlich wird.
MSC ist weiters berechtigt einen HÄNDLER zu sperren, wenn dieser trotz Mahnung vertragswidrig handelt, sich der HÄNDLER trotz Mahnung in Zahlungsverzug befindet oder ein begründeter Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der PLATTFORM besteht. MSC wird den HÄNDLER unverzüglich über die Sperrung und die Gründe, die dazu führten informieren (vgl Art 4 „P2B-Verordnung“).
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte weiters Punkt 22.
6. Vorgaben an Inserate
Der HÄNDLER verpflichtet sich dazu, dass er beim Hochladen von Informationen auf der PLATTFORM sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Urheberrecht und Datenschutzrecht, beachtet.
Die Inserate müssen folgendes technisches Format aufweisen:
JPG, PNG max. 15MB
7. Rankings (Art 5 Abs 2 P2B-VO)
Die Platzierung der Inserate auf der PLATTFORM erfolgt nach folgenden Kriterien: Nach dem Zeitpunkt der Inseratschaltung.
8. Zahlungsmodalitäten
Die konkret zu zahlenden Preise sowie die Dauer der Dienstleistung von MSC richtet sich nach dem vom HÄNDLER ausgewählten Leistungspaket.
Die Informationspflichten nach § 9 Abs 1 und Abs 2 ECG gelten als abbedungen.
Das Entgelt für den Bezug des Leistungspaketes ist im Voraus zu entrichten. Die Preise werden transparent auf der Website der MSC ausgewiesen. Die auf der Website der MSC angeführten Preise verstehen sich in EUR und beinhalten alle Steuern sowie auch (etwaige) Versandkosten. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge. Die Festsetzung der Preise obliegt der MSC.
Das Entgelt ist auf das Konto der MSC zu bezahlen. Die von der MSC akzeptierten Zahlungsmittel werden auf der Website ausgewiesen.
Ein einmal geleistetes Lizenzentgelt kann nicht mehr zurückverlangt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass MSC den HÄNDLER nicht gesondert über die automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses informieren muss. Es liegt in der Verantwortung des HÄNDLERS, die in Punkt 22 genannte Kündigungsfrist zu beachten.
Die Forderungen von MSC werden, sofern technisch möglich, automatisch am Tag des Vertragsabschlusses abgebucht und fällig. Sofern das Vertragsverhältnis nicht gekündigt wird, erfolgt die nächste Abbuchung am ersten Tag der folgenden Zahlungsperiode. Der HÄNDLER hat dafür zu sorgen, dass am Tag der Fälligkeit ausreichende Mittel auf dem von ihm angeführten Zahlungskonto verfügbar sind.
Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen ist MSC dazu berechtigt, ihre Leistung gegenüber dem HÄNDLER zurückzubehalten und das Benutzerkonto zur PLATTFORM ohne gesonderte Ankündigung zu sperren und/oder löschen. Ein dadurch dem HÄNDLER, oder Dritten entstehender Schaden, kann nicht zu Lasten von MSC geltend gemacht werden.
Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird MSC den gesetzlich zulässigen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verrechnen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 25,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. MSC bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer Schaden oder Aufwand eingetreten ist.
MSC ist berechtigt Preisanpassungen vorzunehmen. Diese werden dem HÄNDLER mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten zur Kenntnis gebracht. Dies kann auch im Wege einer E-Mail erfolgen. Der HÄNDLER hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag zum nächsten Kündigungstermin zu kündigen. Nimmt der HÄNDLER weiterhin die Dienstleistungen der MSC in Anspruch, ist dies als Zustimmung zur Preisanpassung zu qualifizieren.
9. Werknutzungsbewilligung
MSC erteilt dem HÄNDLER die nicht ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und örtlich für die Zwecke des Geschäftsverhältnisses beschränkte Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) die PLATTFORM zu nutzen.
Eine Unter- bzw Weiterlizenzierung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von MSC zulässig.
Alle auf der PLATTFORM zugänglich gemachten Inhalte genießen immaterialgüterrechtlichen Schutz. Jede nicht vom gegenständlichen Vertragszweck gedeckte Nutzung kann zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden. Kennzeichnungen der PLATTFORM, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
10. Audit-Klausel
MSC hat die Möglichkeit, die Einhaltung der rechtskonformen Nutzung der PLATTFORM zu überprüfen. Unabhängig davon, kann MSC vom HÄNDLER einen Nachweis verlangen, wonach die PLATTFORM vertragskonform genutzt wird.
11. Zurverfügungsstellungspflicht
MSC ist dazu verpflichtet, dem HÄNDLER für die Dauer des Vertragsverhältnisses die PLATTFORM zur Verfügung zu stellen.
Unbeschadet dessen ist MSC dazu berechtigt, Wartungsarbeiten an der PLATTFORM vorzunehmen.
MSC verpflichtet sich zu einer Verfügbarkeit von 95% pro Jahr. Nicht in diese Verfügbarkeit eingerechnet werden Wartungsarbeiten, Cyber-Angriffe und Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt.
12. Änderungsrecht
MSC behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistung zu ändern oder auszutauschen. Ein Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Zustandes besteht nicht.
13. Änderungswünsche
Der HÄNDLER ist berechtigt, Änderungen an der PLATTFORM vorzuschlagen („Customizing“). MSC ist nicht verpflichtet, diesen Änderungswünschen nachzukommen.
MSC ist berechtigt, ein gesondertes Entgelt für die Umsetzung der Änderungswünsche in Rechnung zu stellen. MSC wird dem HÄNDLER in diesem Fall vorab ein entsprechendes Angebot für die Umsetzung der Änderungswünsche übermitteln.
In diesem Fall, so wie generell bei nicht bereits vom Pauschalentgelt abgedeckten Leistungen, erfolgt eine Leistungsverrechnung nach Time & Material.
Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an diesen Änderungen stehen alleine und exklusiv MSC zu, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. MSC wird jedoch dem HÄNDLER eine Werknutzungsbewilligung im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG an diesen Änderungen für die Dauer des Vertragsverhältnisses erteilen.
14. Mitwirkungspflichten
Der HÄNDLER ist verpflichtet, im für die Nutzung der PLATTFORM erforderlichen Umfang mitzuwirken. Aus einem Versäumnis dieser Mitwirkungspflichten können der MSC keine Nachteile erwachsen.
15. Leistungsstörungen
Sofern MSC aus Gründen, welche nicht in ihrer Sphäre gelegen sind (zB Stromausfall, höhere Gewalt, Cyber-Attacken, Epidemie, Probleme bei 3rd-Party-PLATTFORM), die PLATTFORM temporär nicht zur Verfügung stellen kann, bleiben die (vollständigen) Entgeltpflichten des HÄNDLERS davon unberührt.
16. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
Die Haftung der MSC für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell der Höhe nach beschränkt auf den konkreten Auftragswert.
Die Haftung von MSC für entgangenen Gewinn des HÄNDLERS ist ausgeschlossen.
MSC haftet nicht, wenn Fotos oder Daten anderer Art der ENDNUTZER aufgrund Cyber-Attacken offengelegt werden.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich Personenschäden und hinsichtlich des Produkthaftungsgesetzes sowie bei einer vorsätzlichen Schädigung.
Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Zurverfügungstellung der PLATTFORM. Mängelrügeobliegenheiten im Sinne des § 377 UGB sind einzuhalten.
MSC haftet nicht für 3rd-Party-PLATTFORM und/oder PLATTFORM-Elemente (Plug-Ins, Bibliotheksdateien) die nicht von MSC freigegeben wurden. Ebenso haftet MSC nicht für vom HÄNDLER selbst programmierte PLATTFORM-Elemente (Plug-Ins).
Für die Rechtmäßigkeit oder die Richtigkeit der vom HÄNDLER eingestellten Inhalte ist ausschließlich der HÄNDLER verantwortlich. MSC trifft keine Verpflichtung die vom NUTZER veröffentlichten Inhalte zu überwachen oder zu forschen, ob eine rechtswidrige Tätigkeit vorliegt (§ 18 Abs 1 ECG).
MSC übernimmt keine Haftung für eine gesetzwidrige (insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Sinne der DSGVO) Implementierung und/oder Nutzung der PLATTFORM im Verhältnis des HÄNDLERS gegenüber den ENDKUNDEN.
Insbesondere obliegt es dem HÄNDLERN seinen Informationspflichten im Sinne der Art 12 ff DSGVO gegenüber seinen ENDKUNDEN nachzukommen und, sofern erforderlich, eine Einwilligung zur Datenverarbeitung im Sinne des Art 7 DSGVO einzuholen.
17. Schad- und Klagloshaltung
Sollte MSC aufgrund der rechtswidrigen Nutzung der PLATTFORM durch den HÄNDLER von einem Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der HÄNDLER die MSC schad- und klaglos zu halten.
18. Beiziehung von Subunternehmern
MSC kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer bedienen.
19. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MSC ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. MSC wird den HÄNDLER über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der HÄNDLER hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 21 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des HÄNDLERS, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.
20. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist MSC und der HÄNDLER wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. MSC und der HÄNDLER verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.
Die Vertragsparteien verpflichtet sich weiters dazu, wechselseitig offengelegte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse angemessen im Sinne des 26b Abs 1 Z 3 UWG zu schützen.
21. Referenzklausel
MSC ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem HÄNDLER durch eine Referenz auf ihrer Website auszuweisen. Sie ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des HÄNDLERS heranzuziehen.
22. Dauer des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis mit dem HÄNDLER wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Letzten des jeweiligen Monats gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt dadurch unbenommen.
Die MSC trifft, abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (im Sinne des § 212 UGB bzw §132 BAO), keine Verpflichtung, Daten, welche über die PLATTFORM gewonnen wurden, über das Vertragsverhältnis hinaus zu speichern.
23. Sperrung des Zugangs zur PLATTFORM (Art 3 Z 1 lit c P2B-VO)
Sofern MSC berechtigten Grund zur Annahme hat, dass der HÄNDLER, oder einer seiner ENDNUTZER, die PLATTFORM auf rechtswidrige Art und Weise verwendet, ist MSC berechtigt, den Zugang zur PLATTFORM unverzüglich, und ohne vorherige Ankündigung, zu sperren. Die Möglichkeit weiterer Rechtsbehelfe bleibt dadurch unbenommen. Sollte einem ENDNUTZER durch die Sperrung des Vertragsverhältnisses ein Schaden entstehen, kann MSC dafür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, diese Sperrung war offensichtlich unbegründet.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte weiters Punkt 5.
24. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wels, Österreich.
Um eine gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden, bietet MSC an, Streitigkeiten vor einem unparteiischen und unabhängigen Mediator zu regeln (Art 10 P2B-VO).
25. Sonstiges
Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind, es sei denn, es wurde etwas Gegenteiliges vereinbart (zum Beispiel Punkt 18).
MSC empfiehlt dem HÄNDLER diese AGB dauerhaft zu speichern.
(Sommer 2020)
Informationen gemäß § 5 ECG, § 25 Abs 5 MedienG und § 14 UGB:
/AREVIG Atam Aram Silahli e.U.
/Preglstraße 39
/A-4600 Wels
/Tel.:+43 (0)72 42 224 002
/Mobil:+43 (0)676 735 06 06
/Homepage: www.mysmallcar.at
/E-Mail: kontakt@mysmallcar.at
Inhaber: Atam Aram SILAHLI
Amtsgericht Wels A-4600,
UID-Nr. ATU 65864549
Firmenbuch-Nr. FN 345502 t
Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
Unternehmensgegenstand: Ankündigungsunternehmen